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   BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87   

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https://dejure.org/1987,1741
BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,1741)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 4 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,1741)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 4 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,1741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen an Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Bei diesem Teil des Geschehens handelte es sich um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte (UA 9) gewaltsame Vollziehung des Beischlafs; sie hat keinen über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgehenden rechtlichen Unwert (BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]), sondern ist Bestandteil der (versuchten) Vergewaltigung.

    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Bei diesem Teil des Geschehens handelte es sich um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte (UA 9) gewaltsame Vollziehung des Beischlafs; sie hat keinen über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgehenden rechtlichen Unwert (BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]), sondern ist Bestandteil der (versuchten) Vergewaltigung.

    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84

    Verurteilung wegen tateinheitlich begangener sexueller Nötigung - Revision

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80

    Nötigungshandlung - Außerehelicher Beischlaf - Mundverkehr - Erniedrigende

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Bei diesem Teil des Geschehens handelte es sich um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte (UA 9) gewaltsame Vollziehung des Beischlafs; sie hat keinen über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgehenden rechtlichen Unwert (BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]), sondern ist Bestandteil der (versuchten) Vergewaltigung.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
    Bei der vorzunehmenden Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH StV 1985, 411) hat das Landgericht - das von "erheblichen strafschärfenden Umständen und dem Fehlen von strafmildernden Gesichtspunkten" (UA 19) ausgegangen ist - zumindest das zugunsten des Angeklagten sprechende Nachtatverhalten außer Betracht gelassen.
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Bei diesem Geschehen handelt es sich aber um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte gewaltsame Vollziehung des Beischlafs, die keinen eigenen rechtlichen Unwert hat, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGHSt 33, 142, 146 f; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Konkurrenzen - Vorbereitungshandlung -

    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92

    Vregewaltigung - Griff an die Brust - Gewaltanwendung - Vorbereitung des

    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHR StGB § 178 - Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. August 1992 - 4 StR 302/92).
  • BGH, 07.10.1992 - 3 StR 416/92

    Auslegung einer nicht näher ausgeführten Erhebung der allgemeinen Sachrüge als

    Die sexuelle Nötigung wird daher durch das speziellere Gesetz der versuchten Vergewaltigung verdrängt (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 657/92

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Verurteilung wegen sexueller

    Denn diese tritt als Ausführungshandlung der Vergewaltigung zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 80/91

    Verdrängung des § 178 StGB (Strafgesetzbuch) durch versuchte Vergewaltigung

    Nach den Feststellungen ist jedoch an sich auch der Tatbestand des § 178 StGB verwirklicht (Griff an die Scheide), aber durch das speziellere Gesetz der versuchten Vergewaltigung verdrängt worden (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 677/89

    Änderung eines Schuldspruchs durch eine Sachrüge - Bewertung sexueller Nötigungen

    In diesen Fällen wird § 178 StGB deshalb durch die Vorschriften über Vergewaltigung (Fall Gabriele St.) und versuchte Vergewaltigung (Fall Ilona G.) verdrängt (BGHSt 33, 142, 146 f; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1 und 2).
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